Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1756
BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72 (https://dejure.org/1972,1756)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1972 - VI C 4.72 (https://dejure.org/1972,1756)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1972 - VI C 4.72 (https://dejure.org/1972,1756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines Strahlflugzeugführers - Anspruch auf Zahlung der Zulage für Flugzeugführer - Voraussetzungen für eine Stellenzulage - Außergewöhnliche dienstliche Belastung durch das Führen von Strahlflugzeugen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 1973, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72
    Zur Auslegung von Verwaltungsvorschriften sind, wie der erkennende Senat schon früher dargelegt hat (vgl. u.a. Urteil vom 14. Dezember 1970 - BVerwG VI C 17.66 - [DÖV 1971, 746 = RiA 1971, 219 = ZBR 1971, 246]), in erster Linie die die Verwaltungsvorschriften erlassenden Behörden berufen.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10 = RiA 1973, 135); vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 2); vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZBR 1985, 197); vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - (Buchholz a.a.O. Nr. 9); Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - (Buchholz 240.1 Nr. 9)).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 4155/95

    Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden hat, verbietet es die Ausgestaltung der Zulage als Stellenzulage, bei der Auslegung der Worte "bei entsprechender Verwendung" Erwägungen Raum zu geben, die bei der Auslegung der Regelung einer Gefahren- oder Erschwerniszulage berechtigt sein mögen (BVerwG, Urteil vom 24.10.1972 - 6 C 4.72 -, RiA 1973, 135).

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung (Urteil vom 24.10.1972 - 6 C 4.72 -, a.a.O.), sondern erneut durch Beschluß vom 3. Dezember 1993 (2 B 95.93 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 9) entschieden, daß "entsprechend verwendet" im Sinne des Abs. 1 der Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordungen A und B ein Flugzeugführer nur dann ist, wenn das Führen von Flugzeugen die dem Beamten oder Soldaten generell übertragenen Dienstaufgaben prägt und daß hierfür nicht die bloße Verpflichtung zur Erhaltung des fliegerischen Könnens ("Inübunghaltung") genügt.

  • BVerwG, 28.03.1974 - VI B 22.74

    Anspruch eines Soldaten auf Zahlung einer Stellenzulage - Anspruch bei nur

    Die Beschwerde räumt ein, daß das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 4.72 - (Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 10) und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG VI C 9.72 - bereits entschieden habe, der Anspruch auf Zahlung einer Stellenzulage setze voraus, daß die gesamte Tätigkeit des Beamten von den Aufgaben, deren Wahrnehmung den Anspruch auf Stellenzulage auslöse, geprägt sein müsse.

    Damit gibt das Berufungsgericht zutreffend den Inhalt der auch von der Beschwerde erwähnten Entscheidungen des beschließenden Senats wieder, der in den Urteilen vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 4.72 - und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG VI C 9.72 - insoweit folgendes ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94

    Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als

    Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - ; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - ).
  • BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93

    Anspruch auf eine Stellenzulage für Soldaten als fliegendes Personal -

    Zu der insoweit gleichlautenden Fassung in Art. 1 Nr. 17.1 des 1. BesVNG hat zudem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - ebenso: Urteil vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 9.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10) bereits entschieden, daß das angeordnete "Inübunghalten" (= Erhaltung des fliegerischen Könnens) wegen anderer im Vordergrund stehenden Aufgaben des Dienstpostens nicht als eine entsprechende Verwendung angesehen werden kann.
  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 14 ZB 13.2614

    Ruhegehaltfähigkeit einer Fliegerzulage für Soldaten.

    Im Übrigen gab es entgegen dem Vortrag des Klägers die (dienstlich angeordnete) "Inübunghaltung" (Erhaltung des fliegerischen Könnens) schon weit vor seiner Pensionierung, wie zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zu entnehmen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 24.10.1972 - VI C 4.72 - RiA 1973, 135).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 2877/95

    Soldate; Fliegendes Personal; Stellenzulage; Gleichheitssatz; Verwendung als

    Der unterschiedliche Sprachgebrauch in beiden Absätzen deutet darauf hin, daß Abs. 2 Satz 2 sich auf Soldaten beziehen soll, bei denen der fliegerische Einsatz, anders als bei Soldaten, die als Luftfahrzeugführer "verwendet" werden, gerade nicht im Vordergrund der ihnen übertragenen Dienstposten steht (vgl. zum Begriff der Verwendung eines Flugzeugführers BVerwG, Urt. v. 24.10.1972 - VI C 4.72 -, RiA 1973, 135 ff.).
  • BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Diese Möglichkeit erledigt sich jedoch - von allen sonstigen Fragen und Bedenken abgesehen - mit der Erkenntnis, daß die Verwaltungsgerichte die Auslegung von Verwaltungsvorschriften nur darauf zu prüfen haben, "ob sie dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung und den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen entspricht und ob der Gleichheitssatz gewahrt ist" (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 4.72 - Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 10 S. 6 [9]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht